Stellung externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Stellung externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Rechtsgrundlagen

Im Arbeitssicherheitsgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung fordert der Gesetzgeber von uns, den Explosions- und Brandschutz einzuhalten, sodass unnötige Gefährdungen unserer Mitarbeiter vermieden werden.

Definitionsmerkmale

Der Bandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die wir mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes durch Bestellung beauftragen. Ziel des Brandschutzes ist es, Brände ganz zu verhindern oder wenigstens zu begrenzen.

Aufgaben des Bandschutzbeauftragten

Der Bandschutzbeauftragte berät uns in Fragen des Brandschutzes, überwacht die Beseitigung brandschutztechnischer Mängel, organisiert die innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen, führt Betriebsbegehungen sowie Brandschutzschulungen und -übungen durch, erstellt Feuerwehreinsatzpläne, Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne, Alarmpläne und Brandschutzordnungen.

Interner versus externer Bandschutzbeauftragter

Die Bestellung eines externen Beauftragten hat gegenüber der Bestellung eines internen Beauftragten verschiedene Vorteile. Den Unternehmen entstehen für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung des Bandschutzbeauftragten keine Aufwendungen. Lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungen rechnen wir ab. Damit besteht für den Auftraggeber eine zuverlässige Kostenkontrolle und damit Kostensicherheit.

Stellung im Unternehmen

Der Beauftragte für Brandschutz ist dem Unternehmer direkt unterstellt und damit ihm gegenüber allein verantwortlich. Wir müssen den Beauftragten bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, hinzuziehen. Als überbetrieblicher Brandschutzdienstleister sind wir bereit, bei allen aktuellen Fragen des betrieblichen Brandschutzes mit Rat und Tat zu unterstützen.

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