Rettungsleitern
Rettungsleitern
Perfekt ausgerüstet mit Rettungsleitern
Schnelle
Hilfe und einfache Flucht vor Ort durch eine gute Rettungsleiter. Für
einen schnellen Ab- und Aufstieg in öffentliche oder private Gebäude,
wie private Immobilien und Gewerbe, haben wir die optimale
Rettungsleiter für Sie. Jede unserer Leitern ist auf die Anforderungen
Ihrer Objekte zugeschnitten. Die Montage der Leiter erfolgt an der
Gebäudefassade. Diese ist zum Beispiel als Fluchtleiter bei Feuer
bestens geeignet und bietet auch einen optimalen Flucht- und Zugangsweg
für andere Zwecke. Wir sind als Unternehmen im Raum
Rostock/Mecklenburg-Vorpommern tätig und bieten hier auch einen
Montageservice an.
Wir von J.N.-Brandschutz bei Rostock in Mecklenburg-Vorpommern vertreiben und verbauen auch andere Rettungsleitern/Leitertypen.
- Stufenleitern
- Sprossenleitern
- Tritte
- Vario-Step
- Glasreinigerleitern
- Fiberglasleitern
- Fahrgerüste
- Feuerwehrleiter/Brandschutz
- Bodentreppen
- Einholmleitern
- Fallschutz
- PSA
- Steighilfe
- Zweiholmleitern
Wir übernehmen selbstverständlich auch die anfallenden Wartungsarbeiten!
Vorteile unserer Rettungsleitern für Sie
Unsere
Rettungsleiter mit platzsparender Bauweise ist aus einem Aluminium
Profil. Das naturanodisierte Metall verhindert eine Oxidation Verfärbung
und ist wartungs- und verschleißarm. Künftig haben Sie keine schwarzen
Finger und schmutzige Kleidung mehr zu erwarten! Die Rettungsleiter ist
mit korrosionsbeständigen, säurefesten Schrauben verbaut. Sie ist
einfach zu entriegeln, es gibt dafür einen Bolzen in der Ausstiegsebene.
Im ausgeklappten Zustand reicht die Leiter bis zum Boden. Beim Nutzen
von Rettungsleitern an mehrstöckigen Gebäuden, wird die Leiter so
montiert, dass sie von jeder Ebene aus bis zum Boden ausklappbar ist.
Unsere
Leitern können Sie mit geringem Kostenaufwand erwerben. Bei der
Planung, Montage sowie der Wartung sind wir Ihr kompetenter Partner. Wir
sind ein Unternehmen aus Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Alternativ
sollten Sie vor der Eigenmontage bitte die gesetzlichen Hinweise lesen
(siehe § 33 (MBO), erster und zweiter Rettungsweg).
Verwendungszwecke - privat und gewerblich
Die
Einsatzbereiche und Verwendung einer Rettungsleiter liegen beim
Anwender. Sie kann auch zum Beispiel umfunktioniert werden als Auf- und
Abstiegsleiter, dient in der Regel aber als Brandschutz Maßnahme oder
Fluchtweg zur Selbstrettung. So ist die Flucht aus einem Fenster,
angrenzenden Türen und Dächern kein Problem mehr für Sie!
Unsere
Leitern eignen sich für den Einsatz an Ein- Mehrfamilienhäusern, Büros,
Tribünen, Diskotheken und vielen anderen Objekten. Gerade mehrstöckige
Gebäude sollten Sie gegen Brände absichern. So können Sie Ihrer Familie,
Ihren Bewohner oder zum Beispiel Ihren Gästen einfach mehr Schutz
bieten und ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Für Gewerbe ist die
Leiter auch als Brandschutz und zur Schaffung von zusätzlichen
Rettungswegen geeignet. Von Zeit zu Zeit sind Wartungsarbeiten
erforderlich!
Sie bieten jedoch auf keinen Fall einen Ersatz für eine Notleiter.
Schutz gegen Einbrecher und andere Unbefugte
Die
Leiter kann nicht direkt vom Boden ausgeklappt werden, ohne speziell
dafür entriegelt zu werden. Dies dient zu Ihrem Schutz, damit niemand
von unten aufsteigen kann, es sei denn, Sie möchten die Leiter für sich
selbst als Auf-/Abstiegsleiter nutzen.
Rechtsvorschriften - Zitat aus dem Gesetzestext:
§ 33 (MBO) Erster und zweiter Rettungsweg
(1)
Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.
(2)
1. Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.
2. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.
3. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).
(3)
1. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.
2. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.