Prüfung und Wartung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Prüfung und Wartung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Schutz des Körpers vor unmittelbaren Gefahren
Jeder Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gefährdungen für die in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer möglichst gering gehalten oder beseitigt werden. Ist eine Beseitigung der Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich, so müssen zur Gefahrenminderung persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Diese schützen den Körper bzw. Teile des Körpers vor unmittelbaren Gefahren oder dienen im Notfall der Rettung, beispielsweise aus brennenden Gebäuden. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) und alle ihre Bestandteile müssen jederzeit einsatzbereit sein und dabei tadellos funktionieren – schließlich hängen von ihrer Funktionstüchtigkeit das Leben und die Gesundheit von Menschen ab. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung und Wartung der PSA vor, wodurch sichergestellt wird, dass sich die Menschen im Notfall darauf verlassen können.
Verschiedene Arten von PSA
Im Allgemeinen werden die einzelnen Bestandteile einer persönlichen Schutzausrüstung in drei Kategorien eingeteilt, die zugleich ihre Gefahrenklassifikation verdeutlichen. Insbesondere die PSA der dritten Kategorie, die vor einer tödlichen Gefährdung bewahren sollen, bedürfen dabei einer besonders gründlichen Prüfung und regelmäßigen Wartung. In diese Kategorie zählen Schutzmaßnahmen wie z. B. Absturzsicherungen, Atemschutz oder Chemikalienschutz. PSA der zweiten Kategorie dienen dem Schutz vor so genannten üblichen Risiken. Zu diesem Bereich zählen u. a. Warnwesten, Helme, Gehör- und Augenschutz sowie Schutzhandschuhe.
Folgende Arten von PSA sind wichtig für den Brandschutz und sollten gemäß der gesetzlichen Regelungen regelmäßig einer Prüfung und Wartung unterzogen werden:
1. Schutzkleidung
2. Atemschutz
3. Absturzsicherung (Auffanggurt, Rettungsleinen, Rettungsgeräte)
Die aufgeführten PSA finden sowohl im gewerblichen Bereich sowie auch bei Rettungsorganisationen, Polizei und Militär Anwendung. Sie gehören zu den klassischen Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Prüfung und Wartung persönlicher Schutzausrüstung
Gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) muss die persönliche Schutzausrüstung regelmäßig geprüft und gewartet werden, wobei so wichtige Punkte wie die Tragezeitbegrenzung und die Gebrauchsdauer Beachtung finden müssen. Diese sollen gewährleisten, dass die Funktionstüchtigkeit und damit die Schutzwirkung für den genannten Zeitraum erhalten bleibt. Die größtmögliche Schutzwirkung – die im Notfall Leben rettet – wird durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch eine ordnungsgemäße Lagerung erzielt. J.N. Brandschutz & Dienstleistung stellt Ihnen erfahrene und umfassend geschulte Fachleute zur Verfügung, die die erforderlichen Prüfungs- und Wartungsarbeiten durchführen und auf diese Weise nicht nur den gesetzlichen Anforderungen Folge leisten, sondern zugleich für einen bestmöglichen betrieblichen Gefahrenschutz Sorge tragen.