Inspektion von Brandmeldeanlagen DIN 14675 & DIN VDE 0833
Inspektion von Brandmeldeanlagen DIN 14675 & DIN VDE 0833
Von der Planung, Beratung, Inspektion, Prüfung und Wartung aus einer Hand. Sprechen Sie uns, an wir beraten Sie gern, oder erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot. Die Inspektion für Brandmeldeanlagen erfolgt nach DIN 14675 u. DIN VDE 0833-1/ 0833-2 der Inspektionsintervall ist vierteljährlich.
Inspektion von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833
Folgende Prüfungen sollten mindestens durchgeführt werden:
- Prüfung der Energieversorgung
- Funktion Netzausfall prüfen
- Belastungsprüfung der Batterien nach Herstellerangaben
- Überprüfen der Batterieladespannung an den Batterieklemmen
- Funktion Batterieausfall prüfen
- Prüfung des Alarmzählers
- Alarmzählerstand mit den Eintragungen im Betriebsbuch vergleichen und ggf. Ursachen für Falschalarme ermitteln
- Hintergrundspeicher/Ereignisspeicher auf Abweichungen oder besondere Ereignisse prüfen und beurteilen
- Prüfung der Übertragungswege/Melderprüfung
- Je Übertragungsweg (Primärleitung) ist die Prüfung eines Melders je Quartal ausreichend, wenn im Jahr alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder und die Übertragungswege mit nicht zerstörfrei prüfbaren Meldern geprüft werden, darunter
- Übertragungswege auf bestimmungsgemäße Funktion
- Überprüfung der Handfeuermelder
- Überprüfung der automatischen Brandmelder
- Funktionsprüfung der Alarmierung
- Alle optischen und akustischen Alarmierungseinrichtungen
- Peripheriegeräte wie bspw. Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD), Feuerwehranzeigetableau (FAT), Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehr-Info-Zentrum (FIZ)
- Prüfung der Übertragungseinrichtung (ÜE) für Fernalarm-Hauptmelder zur Feuerwehr
- Prüfung der Übertragungseinrichtung (ÜE) für die Störungsweiterleitung
- Prüfung der Steuereinrichtungen (z. B. Löschanlage, Feststellanlage, Lüftung, Aufzug)
- Sichtprüfung/Begehung
- Überprüfung auf Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung. Überprüfen, ob die Räume, die nicht in die Überwachung einbezogen sein müssen, hinsichtlich ihrer Brandlast unbedenklich sind
- Überprüfen des freien Raumes (0,5 m) um die Melder
- Überprüfen aller Melder auf ordnungsgemäße Befestigung und auf mechanische Beschädigung
Wartung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
Die Wartung sollte nach Herstellerangaben mindestens einmal jährlich im Anschluss an eine Inspektion durchgeführt werden.
Eine Brandmeldeanlage wird vierteljährlich inspiziert und einmal jährlich gewartet. Zusätzlich zu den Arbeiten im Zuge der Inspektion wie
- Melderprüfung
- Überprüfung der Steuerungen (Aufzüge, Lüftungen, Brandfallsterungen u. a.)
- Überprüfung der Alarmierungseinrichtungen (Sirenen/Blitzleuchten)
- Prüfung der Energieversorgung
werden folgende Prüfungen dürchgeführt:
- Inspektion von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833
- Prüfung der Energieversorgung
- Funktion Netzausfall prüfen
- Belastungsprüfung der Batterien nach Herstellerangaben
- Überprüfen der Batterieladespannung an den Batterieklemmen
- Funktion Batterieausfall prüfen
- Prüfung des Alarmzählers
- Alarmzählerstand mit den Eintragungen im Betriebsbuch vergleichen und ggf. Ursachen für Falschalarme ermitteln
- Hintergrundspeicher/Ereignisspeicher auf Abweichungen oder besondere Ereignisse prüfen und beurteilen
- Prüfung der Übertragungswege/Melderprüfung
- Je Übertragungsweg (Primärleitung) ist die Prüfung eines Melders je Quartal ausreichend, wenn im Jahr alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder und die Übertragungswege mit nicht zerstörfrei prüfbaren Meldern geprüft werden, darunter
- Übertragungswege auf bestimmungsgemäße Funktion
- Überprüfung der Handfeuermelder
- Überprüfung der automatischen Brandmelder
- Funktionsprüfung der Alarmierung
- Alle optischen und akustischen Alarmierungseinrichtungen
- Peripheriegeräte wie bspw. Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD), Feuerwehranzeigetableau (FAT), Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehr-Info-Zentrum (FIZ)
- Prüfung der Übertragungseinrichtung (ÜE) für Fernalarm-Hauptmelder zur Feuerwehr
- Prüfung der Übertragungseinrichtung (ÜE) für die Störungsweiterleitung
- Prüfung der Steuereinrichtungen (z. B. Löschanlage, Feststellanlage, Lüftung, Aufzug)
- Sichtprüfung/Begehung
- Überprüfung auf Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung. Überprüfen, ob die Räume, die nicht in die Überwachung einbezogen sein müssen, hinsichtlich ihrer Brandlast unbedenklich sind
- Überprüfen des freien Raumes (0,5 m) um die Melder
- Überprüfen aller Melder auf ordnungsgemäße Befestigung und auf mechanische Beschädigung
- Auswechseln von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer (bspw. Brandmelder, Akkumulatoren, Geräte und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer
- Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
- Feuerwehrschlüsseldepot (SD) auf alle Funktionen überprüfen, einschließlich der Entnahme der Objektschlüssel
- Überprüfung der Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität
- Alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität hin überprüfen