Feuerwehrpläne / Rettungspläne / Evakuierungspläne

Feuerwehrpläne / Rettungspläne / Evakuierungspläne

Sensibilisierung für die Planungsnotwendigkeit

Im Brandfall hängt das Schicksal betroffener Menschen hauptsächlich vom Vorhandensein aussagekräftiger und aktueller Einsatzunterlagen ab. Wir müssen die Zahl der Brandtoten in Deutschland von 0,98 pro 100.000 Einwohner deutlich senken.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne bestehen aus allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan mit allen baulichen und technischen Anlagen einschließlich der angrenzenden öffentlichen Straßen und Straßennamen mit den dortigen Löschwasserentnahmestellen, Geschossplänen, Sonderplänen sowie zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Als Betreiber einer baulichen Anlage haben wir Feuerwehrpläne immer auf dem aktuellen Stand zu halten und mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person (z.B. Brandschutzbeauftragter) prüfen zu lassen.

Rettungspläne

Rettungspläne dienen uns zur Darstellung der Flucht- und Rettungswege, der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe sowie der Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen. Rettungspläne müssen wir unter Verwendung von Sicherheitsfarben und -zeichen farblich anlegen. Darüber hinaus ist für den Verlauf von Rettungswegen Hellgrün, für Treppenräume im Verlauf von Rettungswegen ein dunkleres Grün sowie für den Standort Signalgelb und Signalschwarz zu verwenden. Für den Hintergrund eines Rettungsplans müssen wir Signalweiß benutzen. Die Mindestgröße entspricht Format A3.

Evakuierungspläne

Als Evakuierungspläne bezeichnen wir spezielle Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, wenn Menschen, Tiere und Sachwerte konzentriert vorhanden sind. Evakuierungspläne, die wir öffentlich aushängen sollen, bestehen grundsätzlich aus einem textlichen und einem grafischen Teil mit Geschossgrundrissen sowie Richtungsangaben der Personenströme. In den Evakuierungsplänen müssen wir das Procedere für eine Evakuierungsauslösung konkretisieren: (01) Unter welchen Bedingungen ist eine Evakuierung auszulösen. (02) Wer kann eine Evakuierung auslösen. (03) Wie wird die Auslösung der Evakuierung bekannt gegeben. Wichtig ist, dass wir Personen, die Entscheidungen im Notfall treffen müssen, in diesen Plänen schriftlich festhalten. Die Evakuierungspläne geben außerdem Auskunft darüber, wen wir im Notfall für die Evakuierung von behinderten Personen, Besuchern, Lieferanten oder betriebsfremden Personen bestimmt haben.

5.0