Feuerwehrpläne / Rettungspläne / Evakuierungspläne
Feuerwehrpläne / Rettungspläne / Evakuierungspläne
Sensibilisierung für die Planungsnotwendigkeit
Im Brandfall
hängt das Schicksal betroffener Menschen hauptsächlich vom Vorhandensein
aussagekräftiger und aktueller Einsatzunterlagen ab. Wir müssen die
Zahl der Brandtoten in Deutschland von 0,98 pro 100.000 Einwohner
deutlich senken.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne
bestehen aus allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan mit
allen baulichen und technischen Anlagen einschließlich der angrenzenden
öffentlichen Straßen und Straßennamen mit den dortigen
Löschwasserentnahmestellen, Geschossplänen, Sonderplänen sowie
zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Als Betreiber einer baulichen
Anlage haben wir Feuerwehrpläne immer auf dem aktuellen Stand zu halten
und mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person (z.B.
Brandschutzbeauftragter) prüfen zu lassen.
Rettungspläne
Rettungspläne
dienen uns zur Darstellung der Flucht- und Rettungswege, der
Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen
für die Selbsthilfe sowie der Regeln für das Verhalten im Brandfall und
bei Unfällen. Rettungspläne müssen wir unter Verwendung von
Sicherheitsfarben und -zeichen farblich anlegen. Darüber hinaus ist für
den Verlauf von Rettungswegen Hellgrün, für Treppenräume im Verlauf von
Rettungswegen ein dunkleres Grün sowie für den Standort Signalgelb und
Signalschwarz zu verwenden. Für den Hintergrund eines Rettungsplans
müssen wir Signalweiß benutzen. Die Mindestgröße entspricht Format A3.
Evakuierungspläne
Als Evakuierungspläne bezeichnen wir spezielle Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, wenn Menschen, Tiere und Sachwerte konzentriert vorhanden sind. Evakuierungspläne, die wir öffentlich aushängen sollen, bestehen grundsätzlich aus einem textlichen und einem grafischen Teil mit Geschossgrundrissen sowie Richtungsangaben der Personenströme. In den Evakuierungsplänen müssen wir das Procedere für eine Evakuierungsauslösung konkretisieren: (01) Unter welchen Bedingungen ist eine Evakuierung auszulösen. (02) Wer kann eine Evakuierung auslösen. (03) Wie wird die Auslösung der Evakuierung bekannt gegeben. Wichtig ist, dass wir Personen, die Entscheidungen im Notfall treffen müssen, in diesen Plänen schriftlich festhalten. Die Evakuierungspläne geben außerdem Auskunft darüber, wen wir im Notfall für die Evakuierung von behinderten Personen, Besuchern, Lieferanten oder betriebsfremden Personen bestimmt haben.